Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Training, Coaching und Seminare
Tobias Olbrich
Achtsamkeit Rhein-Sieg
Freier Achtsamkeits- und Kommunikationstrainer
Andersenweg 1a
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Deutschland
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Training- / Coaching- / Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmende“ genannt.
1.2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmenden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmende nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmende muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Veranstalter bietet Training- / Coaching- und Seminar-Veranstaltungen an. Diese können von maximal 100 Teilnehmenden besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2. Grundlegender Gegenstand des Vertrages / der Aufgabenbezeichnung:
Der Teilnehmende beauftragt den Veranstalter mit der Durchführung des ausgeschriebenen oder individuell schriftlich vereinbarten Angebots, für das sich der Teilnehmende angemeldet hat.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1. Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
3.2. Jeder Teilnehmende erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
3.3. Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro für gegenstandslos erklärt werden.
3.4. Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmenden verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5. Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6. Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen kann und dem Teilnehmenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
3.7. Über die Teilnahmegebühr hinausgehende Kosten werden seitens des Veranstalters nicht erstattet. Das gilt insbesondere für Reise- und Übernachtungskosten.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2. Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmende kann per Überweisung oder Paypal-Zahlung seiner Zahlungspflicht nachkommen.
4.3. Sämtliche Zahlungen sind unverzüglich nach Rechnungstellung ohne jeden Abzug fällig.
4.4. Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmenden entstehen, werden nach gesonderter Absprache berechnet.
4.5. Sämtliche Leistungen des Veranstalters werden ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmenden.
5.2. Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmenden nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1. Der Teilnehmende verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmenden unbenommen.
6.2. Der Seminarleiter / Coach / Trainer ist gegenüber den Teilnehmenden für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3. Jeder Teilnehmende unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar / Coaching / Training.
6.4. Die Teilnehmenden verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen.
6.5. Vor der Veranstaltung muss der Trainer / Coach / Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmende bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.6. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmenden unbenommen.
6.7. Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im Outdoorbereich, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmende nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
7. Verschwiegenheitspflicht
7.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmenden / Auftraggebenden Stillschweigen zu bewahren.
7.2. Der Teilnehmende verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle erlangten persönlichen Informationen über andere Teilnehmende und auch den Veranstalter Stillschweigen zu bewahren.
8. Haftung
8.1. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform und gelten erst nach Bestätigung des Veranstalters als angenommen.
9.2. Alle Angebote richten sich an Personen innerhalb Deutschlands.
9.3. Sollten sich aus dem Vertragsverhältnis Streitigkeiten ergeben, so ist der Gerichtssitz Bonn.
Stand: 05.01.2025